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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung bezieht sich auf den Sterbeprozess oder auf einen nicht mehr veränderbaren Ausfall lebenswichtiger Körperfunktionen mit absehbarer Todesfolge. Sie können mit der Patientenverfügung Anweisungen zur Sterbebegleitung geben. Hierbei geht es einerseits um einen möglichen Behandlungsverzicht. Das bedeutet, auf eine lebensverlängernde Behandlung zu verzichten, wenn ein Mensch unheilbar krank ist und sich im Sterben befindet. Andererseits ist eine Palliativbehandlung gemeint, die die Abgabe von schmerzlindernden Medikamenten an tödlich erkrankte Menschen einschließt, auch wenn diese Medikamente als Nebenwirkung den Todeseintritt beschleunigen können.

 
 

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Erläuterungen zur Patientenverfügung    

(Stand 12 .07.2007)     Copyright © 2007 Patientenagentur Patientenfax    Startseite

 

07.2007:

Bisher existiert in Deutschland kein spezielles Gesetz, daß den Umgang mit der Patientenverfügung regelt. Die rechtliche Regulation geschieht hauptsächlich über Gerichtsurteile. Bis 2009 will der Bundestag ein richtiges Gesetz für den Umgang mit der Patientenverfügung verabschieden. Das Gesetz soll das verfassungsrechtlich gegebene Recht jedes Patienten auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt rücken.

Präzise, möglichst konkret und in höchstem Maße persönlich (zum Beispiel auch mit in der handschrift des Patienten abgefaßt-ist jedoch nicht Bedingung) sollte die Patientenverfügung abgefaßt sein. Nur das kann derzeit eine möglichst hohe Warscheinlichkeit garantieren , daß die Patientenverfügung im Falle eines Falles auch befolgt wird. Das einmal gemachten Patiententestament oder die Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf kann auch mündlich erfolgen.

Hilfreich ist es, in der Patientenverfügung festzuhalten, unter bestimmten Umständen lebensverlängernde Maßnahmen wie zum Beispiel die künstliche Ernährung nicht einzuleiten oder abzubrechen.

Der Abbruch solcher Maßnahmen auf Verlangen des Patienten ist in Deutschland keineswegs illegal und fällt nicht unter den Tatbestand der aktiven Sterbehilfe und ist auch nicht mit diesem zu verwechseln (Begriff der "Tötung auf Verlangen").

Wenn Sie immernoch nicht sicher genug sind, daß Ihre Patientenvefügung im Ernstfall auch Anwendung findet, setzen Sie in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson ein. Diese Vertrauensperson regelt dann als realer Gesprächspartner mit zum Beispiel dem behandelnden Arzt der Intensivstation die Therapieplanung in Ihrem Sinne und setzt Ihren auf der Patientenverfügung verbrieften Willen durch.

 

06.2006:

Bei unserer Patientenagentur erhalten Sie die Möglichkeit, sich eine Patientenverfügung erstellen und rund um die Uhr vorhalten zu lassen.

Mit einer Patientenverfügung können Sie zum Ausdruck bringen, dass Sie in Krankheitssituationen, die zum Tode führen werden, keine Behandlung wünschen, die Ihr Leben künstlich verlängern würde.

Eine Patientenverfügung bezieht sich auf den Sterbeprozess oder auf einen nicht mehr veränderbaren Ausfall lebenswichtiger Körperfunktionen mit absehbarer Todesfolge. Sie können mit der Patientenverfügung Anweisungen zur Sterbebegleitung geben. Hierbei geht es einerseits um einen möglichen Behandlungsverzicht. Das bedeutet, auf eine lebensverlängernde Behandlung zu verzichten, wenn ein Mensch unheilbar krank ist und sich im Sterben befindet. Andererseits ist eine Palliativbehandlung gemeint, die die Abgabe von schmerzlindernden Medikamenten an tödlich erkrankte Menschen einschließt, auch wenn diese Medikamente als Nebenwirkung den Todeseintritt beschleunigen können.

Aktive Sterbehilfe, d.h. die gezielte Tötung eines Menschen, auch mit dessen Einverständnis, ist in Deutschland weiterhin gesetzlich verboten. 

Berücksichtigung

Ihre Patientenverfügung kommt nur zur Anwendung, wenn Sie in der konkreten Situation nicht mehr einwilligungsfähig sind und Sie an einer Erkrankung leiden, die zum Tode führen wird. Ihre Patientenverfügung gibt Ihrem Arzt in dieser Situation einen wichtigen Hinweis auf Ihren mutmaßlichen Willen.

Die Bundesärztekammer hat dargelegt, dass Patientenverfügungen zu berücksichtigen sind, "sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde."

Somit empfiehlt es sich, Ihre Patientenverfügung nach der Abfassung regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Ihr Wille unverändert gilt und dies auf der Verfügung zu dokumentieren.

Die Bundesärztekammer rät weiterhin, bei bereits bestehenden Erkrankungen mit absehbaren Folgen Ihren Hausarzt zu Rate zu ziehen, bevor Sie Ihre Patientenverfügung verfassen. Er wird Ihnen helfen, Ihre Wünsche möglichst konkret auf Ihre Situation zu formulieren.

Zur Durchsetzung der Patientenverfügung kann es hilfreich sein, mittels einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens zu beauftragen, Ihre Interessen zu vertreten. Wollen Sie nur die Durchsetzung der Patientenverfügung sichergestellt wissen, beschränken Sie Ihre Vollmacht darauf. Es kann jedoch ratsam sein, eine umfassende Vollmacht zu erteilen, weil Sie so dafür sorgen können, dass alle notwendigen Angelegenheiten geregelt werden können. 

Form

Eine Patientenverfügung sollte schriftlich vorliegen, vorzugsweise kombiniert mit der Vorsorgevollmacht. Sie kann handschriftlich verfasst werden, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Auf der Verfügung sollten zwei Personen den Willen des Verfassers mit ihrer Unterschrift bezeugen. Die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar ist möglich, jedoch nicht erforderlich.

Da die Patientenverfügung im Ernstfall schnell den behandelnden Ärzten zugänglich sein muss, empfiehlt sich auch hierfür der Verweis auf einem Vorsorgeausweis, der zu Ihren persönlichen Dokumenten gehört.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Mittlerweile sind als Anleitung zur Abfassung von Patientenverfügungen zahlreiche Muster veröffentlicht worden. Dies hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Verwirrung geführt, da eine Unsicherheit auftritt, ob man sich nun des "richtigen" Formulars bedient hat. Daher weisen wir an dieser Stelle auf folgendes hin: Außer den o.g. Formvorschriften gibt es in der Patientenverfügung keinerlei Bindung an eine bestimmte Form.

Auch unser angebotenes Muster dient als Beispiel und kann individuell verändert werden. Bedenken Sie bitte bei der Abfassung einer Patientenverfügung, dass Ihren Anweisungen nur im ärztlich legalen Rahmen Folge geleistet werden kann.

 

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Die Drei Mittel

Ihr Recht durchzusetzen


                             Patientenverfügung
                                               Vorsorgevollmacht 
                                                             Betreuungsverfügung


Patientenverfügung
In der Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen fest.
Zunächst erfährt Ihre Patientenverfügung Berücksichtigung nur, wenn Sie in der konkreten Situation nicht mehr einwilligungsfähig sind und Sie an einer Erkrankung leiden, die zum Tode führen wird. Ihre Patientenverfügung gibt Ihrem Arzt in dieser Situation einen wichtigen Hinweis auf Ihren mutmaßlichen Willen.
Laut Bundesärztekammer soll die Patientenverfügung vom Arzt berücksichtigt werden, "sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation bezieht und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde."
Es ist deshalb empfehlenswert, Ihre Patientenverfügung regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Ihr Wille unverändert gilt und dies auf der Verfügung zu schriftlich festzuhalten.

Vorsorgevollmacht
Für die Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung empfiehlt sich, mittels einer sog. Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens zu beauftragen, Ihre Interessen zu vertreten. Diese kann auf die Durchsetzung der Patientenverfügung beschränkt sein. In den meisten Fällen ist es jedoch ratsam, eine umfassende Vollmacht zu erteilen, weil Sie so dafür sorgen können, daß alle notwendigen Angelegenheiten geregelt werden können.

Betreuungsverfügung
beispielsweise können Sie sich zu folgenden Fragen äussern:
wen Sie als Betreuer vorschlagen oder wen Sie ablehnen;
welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen;
ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen;
welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.

    Wir helfen Ihnen gern bei der Erstellung Ihrer gültigen Patientenverfügung.
    Da Ihre Patientenverfügung im Ernstfall schnell den behandelnden Ärzten zugänglich sein muß, empfiehlt sich Patientenfax mit dem international funktionierenden Abruf für Ihre Patientenverfügung.

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      Senden.Wir versenden in Notfällen aber auch in Regelfällen die Krankenakte oder auch nur Teile der Akte per Fax, oder per Post oder per Boten an die von Ihnen erwünschte Adresse. Somit ist Ihnen immer und zu jeder Zeit die Sicherheit durch vorhandene und aktuelle Gesundheitsdaten gegeben.
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